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   BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93   

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https://dejure.org/1994,12270
BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93 (https://dejure.org/1994,12270)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - III ZR 66/93 (https://dejure.org/1994,12270)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - III ZR 66/93 (https://dejure.org/1994,12270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Revision - Anspruch auf Unterlassung der Jagdausübung und Räumung des Jagdbezirks - Auslegung eines Pachtvertrages - Wirksamkeit eines Pachtvertrages mit zusätzlicher Spendevereinbarung - Formbedürftigkeit des Pachtvertrages aufgrund ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.04.1978 - III ZR 89/76

    Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages - Formanforderungen an den Abschluss eines

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93
    War aber die Spende eine echte Gegenleistung des Beklagten für die Verpachtung der Jagd, ist damit ein Wille, die Abreden rechtlich zu verselbständigen, ausgeschlossen (Senat, Urteil vom 13. April 1978 - III ZR 89/76 - WM 1978, 846; vgl. RG DJ 1940, 1151).

    Die Formbedürftigkeit betrifft den gesamten Inhalt des Jagdpachtvertrages (Senatsurteil vom 13. April 1978 a.a.O. S. 847; Mitzschke/Schäfer, Kommentar zum Bundesjagdgesetz 1982 § 11 BJG Rn. 50), auch alle späteren Zusatz- und Änderungsverträge (Mitzschke/Schäfer a.a.O. Rn. 52) und einen etwaigen Vorvertrag (Senat BGHZ 61, 48 [BGH 07.06.1973 - III ZR 71/71] ).

    Im übrigen ist das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei davon ausgegangen (vgl. das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 6. April 1990), daß die Gemeinde den schriftlichen Vertragsteil nicht ohne die Spendenabrede geschlossen hätte (Senatsurteil vom 13. April 1978 a.a.O.).

  • BGH, 04.07.1991 - III ZR 101/90

    Zulässigkeit einer gemeinsamen Jagdausübungsberechtigung von Jagdpächter und

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93
    Der Vertrag hat nicht dadurch Rechtswirksamkeit erlangt, daß die Behörde ihn im Anzeige- und Beanstandungsverfahren nach § 12 BJagdG nicht beanstandet hat (Senat BGHZ 115, 116, 118/119; Mitzschke/Schäfer a.a.O. Rn. 126).

    Eine Teilnichtigkeit im Sinne des § 139 BGB kennt das Bundesjagdgesetz nicht (Senat BGHZ 115, 116, 122; Mitzschke/Schäfer a.a.O. Rn. 124).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93
    Auch bietet die Revision im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 18.11.1976 - VII ZR 150/75

    Rechtswirkungen des Handelns eines Baubetreuers

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93
    Daß eine bestimmte zivilrechtliche Gestaltung - hier: die Freiwilligkeit der Spende - ernsthaft gewollt sein muß, um die hiermit beabsichtigten steuerlichen Vorteile zu erreichen (BGHZ 67, 334), hat das Berufungsgericht aber nicht übersehen.
  • BGH, 16.12.1993 - VII ZR 25/93

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Werkvertrages bei Errichtung eines Hauses auf

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93
    Steuerliche Motive allein erklären die äußerliche Trennung der Abreden, besagen aber nichts Entscheidendes gegen einen dahinter stehenden einheitlichen Vertragswillen der Beteiligten (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1993 - VII ZR 25/93 - NJW 1994, 721).
  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 339/79

    Formularvertrag - Gebrauchtwagen - Gebrauchtwagenkauf - Verdeckter Kaufvertrag -

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung beim Kauf eines neuen PKW den Vermittlungsauftrag bezüglich der Inzahlungnahme des gebrauchten Fahrzeugs als von beiden Seiten gewollt anerkannt (BGH, Urteil vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77 - NJW 1978, 1482 und vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79 - NJW 1981, 388).
  • BGH, 07.06.1973 - III ZR 71/71

    Form des Jagdpachtvorvertrages

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93
    Die Formbedürftigkeit betrifft den gesamten Inhalt des Jagdpachtvertrages (Senatsurteil vom 13. April 1978 a.a.O. S. 847; Mitzschke/Schäfer, Kommentar zum Bundesjagdgesetz 1982 § 11 BJG Rn. 50), auch alle späteren Zusatz- und Änderungsverträge (Mitzschke/Schäfer a.a.O. Rn. 52) und einen etwaigen Vorvertrag (Senat BGHZ 61, 48 [BGH 07.06.1973 - III ZR 71/71] ).
  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 83/77

    Inzahlungnahme des alten Wagens i.R.e. Neuwagenkaufs bei einem

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - III ZR 66/93
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung beim Kauf eines neuen PKW den Vermittlungsauftrag bezüglich der Inzahlungnahme des gebrauchten Fahrzeugs als von beiden Seiten gewollt anerkannt (BGH, Urteil vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77 - NJW 1978, 1482 und vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79 - NJW 1981, 388).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20

    Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft

    Ebenso wenig kommt es für die Verwirkung des öffentlich-rechtlichen Klagerechts in Bezug auf die Beschlussfassung der Beklagten vom 15. März 2012 auf Mängel des Jagdpachtvertrages an; soweit laut Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 24. März 1994 - III ZR 65/93 - und - III ZR 66/93 -, juris jeweils Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2018 - 30 U 101/17 -, juris Rn. 13) gegenüber der sich aus der öffentlich-rechtlichen Vorschrift des § 11 Abs. 6 BJagdG ergebenden Nichtigkeit schon grundsätzlich die Berufung auf Treu und Glauben und auf die Arglisteneinrede versage, ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass dem streitgegenständlichen Pachtvergabebeschluss eine vergleichbare, zur Nichtigkeit des Beschlusses führende öffentlich-rechtliche Vorschrift entgegengehalten werden kann bzw. der Beschluss offensichtlich unter einem derart besonders schwerwiegenden Fehler leidet, dass sich die Annahme eines Nichtigkeitsgrundes rechtfertigen könnte.
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